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02. März 2010

Energieausweis schafft Transparenz



Mieter sollten wissen, wie hoch der Energieverbrauch bzw. der Energiebedarf ihres Hauses ist, wie es um die Energieeffizienz des Gebäudes bestellt ist. Nur dann können Verbraucher ihr Verhalten entsprechend ändern oder ihr Wissen beim Kauf oder der Anmietung einer Wohnung nutzen.

Eine  wichtige Hilfe dabei ist der Energieausweis, der gesetzlich in der Energiekennzeichnungsverordnung (EnEV) verankert ist. Heute muss für jede Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, ein Energieausweis erstellt werden. Wichtig: Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes. Er trifft aber keine unmittelbare Aussage zur Höhe der Heizkosten, erst recht gibt er keine Informationen über die Kostenhöhe einzelner Wohnungen.

Der Energieausweis verdeutlicht und erklärt mit Hilfe einer Farbskala von grün (gut) bis rot (schlecht) die energetische Qualität des Hauses. Der Verbraucher soll so leicht erkennen können, ob das Haus den Standard eines Niedrigenergiehauses oder gar Passivhauses hat oder ob die Immobilie ein wahrer Energiefresser ist und hier seit Jahrzehnten nichts zur Steigerung der Energieeffizienz getan wurde.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Zwar kann mit Hilfe des Energieausweises der potenzielle Käufer oder Mieter die Energieeffizienz des für ihn interessanten Gebäudes abklären, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist dagegen schwierig. Grund hierfür ist, dass es zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen gibt: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden und wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung wieder. Das Ergebnis des Verbrauchsausweises ist also auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Welche Variante des Energieausweises erstellt wird, entscheidet der Hauseigentümer. Bedarfsausweise sind lediglich für Neubauten zwingend vorgeschrieben und für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag bis zum 1. November 1977 gestellt wurde.

 http://mieterbund.de/fileadmin/pdf/Dena_Flyer_Energieausweis.pdf



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